Ab dem 01.01.2025 ver­zich­tet unser Sport­kin­der­gar­ten bis auf wei­te­res auf die Erhe­bung einer Auf­nah­me­ge­bühr im Ü3 Bereich. Die ist das Ergeb­nis einer effek­ti­ven und sorg­fäl­ti­gen Haus­halts­pla­nung für die­sen Betreu­ungs­be­reich. Auch wenn der Betrag von 150,-€ nur ein­ma­lig fäl­lig wur­de, bedeu­tet dies eine finan­zi­el­le Ent­las­tung für vie­le Fami­li­en, die ihre Kin­der in unse­re Ein­rich­tung geben möch­ten, sind sich Kita-Lei­tung Sven­ja Los­smann und Geschäfts­füh­rer Mar­tin Skalsky sicher. 

Für die Eltern bedeu­tet dies nicht nur eine Erspar­nis, son­dern auch eine grö­ße­re Zugäng­lich­keit zu den sport­li­chen, bewe­gungs­päd­ago­gi­schen und erzie­he­ri­schen Ange­bo­ten des Kin­der­gar­tens, aber auch des Ver­eins, der Turn­ge­mein­de 1862 e.V. Den jedes Kind ist, solan­ge es den TG Sport­kin­der­gar­ten besucht, auch kos­ten­lo­ses Mit­glied der Turn­ge­mein­de Rüs­sels­heim. Hin­zu kom­men ledig­lich even­tu­el­le zusätz­li­che Abteilungsbeiträge.

Wenn Eltern jedoch dem Sport­kin­der­gar­ten unbe­dingt wei­te­res Geld zu Kom­men las­sen möch­ten, darf es ger­ne gespen­det wer­den. Der Sport­kin­der­gar­ten ist gemein­nüt­zig und darf Spen­den­quit­tun­gen aus­stel­len. Spen­den wer­den nicht wie die Auf­nah­me­ge­bühr für Admi­nis­tra­ti­on und Ver­wal­tung ver­wen­det, son­dern für klei­ne und gro­ße Wün­sche, zum Bei­spiel für eine Nest­schau­kel im Außengelände.