Liebe Mitglieder,
im Rahmen unserer Delegiertenversammlung am 26.Juni 2025 suchen wir eine/n neue/n Kassenprüfer/in.
Die Aufgaben unserer Kassenprüfer/innen sind von der TG Vereinssatzung festgelegt:
§19 Kassenprüfer
1. Zur Kassenprüfung werden von der Delegiertenversammlung 3 Kassenprüfer auf 3 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Ein Kassenprüfer bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zum Zeitpunkt von Neuwahlen durch die Delegiertenversammlung im Amt
2. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Gesamtvorstandes sein und keine Kassengeschäfte verwalten.
3. Sie haben die Vermögensverwaltung sowie die Kassenführung zu prüfen und das Ergebnis dem Vorstand schriftlich vor Einberufung der Delegiertenversammlung mitzuteilen.
4. Über die rechnerischen Prüfungen hinaus können auch sachliche Feststellungen getroffen werden.
5. Der Delegiertenversammlung ist Bericht zu erstatten. Bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte ist die Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr zu beantragen und die Abstimmung hierüber durchzuführen.
Der Zeitaufwand je Jahr liegt bei ca. 3 Stunden. Eine Haftung unserer ehrenamtlichen Kassenprüfer/innen besteht nur bei grober Fahrlässigkeit. Zudem erfolgen bereits Abteilungsintern Kassenprüfungen und unser Aufsichtsrat, sowie ein externes Steuerbüro haben ebenfalls ein Auge auf eine korrekte Kassenführung.
Bei Interesse wende dich bitte an unsere Vorstände, Monika und Martin unter 06142⁄62993, oder besuch uns in der Geschäftsstelle.
Vielen Dank für deine Unterstützung!