Lie­be Mitglieder,

im Rah­men unse­rer Dele­gier­ten­ver­samm­lung am 26.Juni 2025 suchen wir eine/n neue/n Kassenprüfer/in.

Die Auf­ga­ben unse­rer Kassenprüfer/innen sind von der TG Ver­eins­sat­zung festgelegt:

§19 Kas­sen­prü­fer
1. Zur Kas­sen­prü­fung wer­den von der Dele­gier­ten­ver­samm­lung 3 Kas­sen­prü­fer auf 3 Jah­re gewählt. Eine Wie­der­wahl ist zuläs­sig. Ein Kas­sen­prü­fer bleibt auch nach Ablauf sei­ner Amts­zeit bis zum Zeit­punkt von Neu­wah­len durch die Dele­gier­ten­ver­samm­lung im Amt
2. Die Kas­sen­prü­fer dür­fen nicht Mit­glied des Gesamt­vor­stan­des sein und kei­ne Kas­sen­ge­schäf­te verwalten.
3. Sie haben die Ver­mö­gens­ver­wal­tung sowie die Kas­sen­füh­rung zu prü­fen und das Ergeb­nis dem Vor­stand schrift­lich vor Ein­be­ru­fung der Dele­gier­ten­ver­samm­lung mitzuteilen.
4. Über die rech­ne­ri­schen Prü­fun­gen hin­aus kön­nen auch sach­li­che Fest­stel­lun­gen getrof­fen werden.
5. Der Dele­gier­ten­ver­samm­lung ist Bericht zu erstat­ten. Bei ord­nungs­ge­mä­ßer Füh­rung der Kas­sen­ge­schäf­te ist die Ent­las­tung des Vor­stan­des für das abge­lau­fe­ne Geschäfts­jahr zu bean­tra­gen und die Abstim­mung hier­über durchzuführen.

Der Zeit­auf­wand je Jahr liegt bei ca. 3 Stun­den. Eine Haf­tung unse­rer ehren­amt­li­chen Kassenprüfer/innen besteht nur bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Zudem erfol­gen bereits Abtei­lungs­in­tern Kas­sen­prü­fun­gen und unser Auf­sichts­rat, sowie ein exter­nes Steu­er­bü­ro haben eben­falls ein Auge auf eine kor­rek­te Kassenführung.

Bei Inter­es­se wen­de dich bit­te an unse­re Vor­stän­de, Moni­ka und Mar­tin unter 0614262993, oder besuch uns in der Geschäftsstelle.

Vie­len Dank für dei­ne Unterstützung!