Sehr geehrte Familien,
die seit dem 24. April 2021 geltenden Änderungen des Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der damit beschlossenen bundeseinheitlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage, sind von bestimmten Sieben-Tagen-Inzidenzen abhängig.
In den Änderungen zur Corona Notbremse heißt es:
“Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.“
Da die Coronainfektionszahlen im Kreis Groß-Gerau seit Samstag, den 01.05.2021 weiter rückläufig sind und der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert auf unter 165 gefallen ist, können wir aktuell davon ausgehen, dass wir ab Montag, den 10.05.2021 wieder in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren können. Dennoch bleibt der eindringliche Appell von Bund und Land, die Kinder – wenn irgend möglich – zu Hause zu betreuen, bestehen. Hierzu findet eine erneute Abfrage zum Betreuungsbedarf statt. Das Formular kann bis spätestens Montag in der Einrichtung vorgelegt werden.
Sollte weiterhin oder zu einem späteren Zeitpunkt, eine Notbetreuung erforderlich sein, weisen wir bereits jetzt daraufhin, dass eine Notbetreuung nur nach Vorlage entsprechender Nachweise möglich ist. In diesem Fall ist dieses Formular mit Arbeitgeber/innen Bescheinigungen zu verwenden. Bereits vorliegende Nachweise müssen nicht noch einmal erbracht werden!
Mit den Kitagebühren verfahren wir weiterhin so, wie in dem Informationsschreiben vom 05.05.2021 dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Lossmann
(Leitung tg-Sportkindergarten)