Liebe Mitglieder der Turngemeinde,
wir hoffen, Ihr und Eure Familien konntet die Weihnachtstage in Eurem Sinne positiv gestalten.
Zum Jahreswechsel haben wir für Euch die wichtigsten Punkte rund um Eure TG-Mitgliedschaft zusammengefasst:
Mitgliedsbeiträge
Eure TG-Mitgliedsbeiträge bleiben bis einschließlich Juni 2026 auf dem aktuellen Stand. Die satzungsgemäße Anpassung der Mitgliedsbeiträge wurde zwar von der Delegiertenversammlung 2025 beschlossen, gleichzeitig jedoch bis zum 30.06.2026 ausgesetzt. Unser besonderer Dank gilt allen Abteilungen, die dies durch ihr verantwortungsvolles und solides wirtschaftliches Handeln ermöglicht haben.
Abteilungsbeiträge
Bei den Abteilungsbeiträgen gibt es lediglich in der Sparte Group Fitness eine Anpassung von bisher 12 € auf künftig 14 €. Diese Änderung wird erstmalig ab Januar 2026 wirksam.
Einzug der Mitglieds- und Abteilungsbeiträge
Der Einzug der Mitglieds- und Abteilungsbeiträge erfolgt jeweils zum ersten Bankarbeitstag eines Monats. Je nach Zeitpunkt der Antragstellung und Bearbeitung kann es vorkommen, dass mit der ersten Lastschrift zwei Beitragsmonate zuzüglich der Vereinsaufnahmegebühr eingezogen werden.
Rücklastschriften
Sollte der Einzug der Beiträge aus vom Mitglied bzw. Kontoinhaber zu vertretenden Gründen (z. B. mangelnde Kontodeckung, nicht mitgeteilter Kontowechsel) nicht möglich sein, geben wir die uns von der Bank berechnete Rücklastschriftgebühr zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 € an Euch weiter. In diesem Fall erhaltet Ihr eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung.
Ab einem offenen Beitragsrückstand von 50,00 € behalten wir uns vor, die Forderung an unseren Inkassopartner zu übergeben.
Ermäßigungsnachweise
Wir bitten alle Mitglieder, die Anspruch auf eine Beitragsermäßigung haben (z. B. Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Mitglieder bis einschließlich 27 Jahre), ihre entsprechenden Nachweise rechtzeitig bei der Geschäftsstelle einzureichen. Bitte beachtet, dass eine rückwirkende Erstattung nicht möglich ist.
Kündigungs- und Änderungsfristen
Auch wenn es aus unserer Sicht keinen vernünftigen Grund gibt, die Turngemeinde zu verlassen, gelten weiterhin unverändert folgende Regelungen:
– Mindestmitgliedschaft: 6 Monate
– Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Quartalsende
Dies gilt ebenfalls für Abteilungsaustritte.
Kontakt / Anfragen / Mitteilungen an die Turngemeinde
Uns erreichen täglich zahlreiche E‑Mails. Damit Eure Anliegen direkt den richtigen Adressaten erreichen, haben wir unsere Kontaktformulare nach Themenbereichen strukturiert. Diese findet Ihr unter: https://www.tg-ruesselsheim.de/tg/kontakt Bitte nutzt diese neue Aufteilung, da nur so eine zeitnahe Bearbeitung und Rückmeldung gewährleistet werden kann. Weitere Ansprechpartner, unter anderem direkte Kontakte zu unseren Sportangeboten, findet Ihr auf unserer Homepage im Bereich Vereinssport.
Für den analogen Weg steht Euch zudem unser Briefkasten an der Zufahrt bzw. am Rolltor zum Vereinsgelände zur Verfügung. Darüber hinaus freuen wir uns auch über Euren persönlichen Besuch in unserem Übergangsbüro an den ehemaligen Tennisplätzen Dienstags und Donnerstags von 9 bis 14 Uhr, bzw telefonischem Kontakt unter 06142⁄62993.
Wir wünschen Euch einen erfolgreichen Start ins neue Jahr und freuen uns auf ein sportliches und gemeinsames Vereinsjahr 2026.
Eure Turngemeinde